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Hubra › Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Die Regeln für die Nutzung von Hubra, für Vereine und für alle mit einem Hubra-Konto.

Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft. Dieser Text ist ein Entwurf und gilt noch nicht. Er muss vor der Veröffentlichung von Hubra und einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden. Gelb markierte Stellen sind Annahmen, die noch bestätigt werden müssen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Hubra unter app.hubra.club, sso.hubra.club und manage.hubra.club sowie für die Plugins aus dem Hubra-Marktplatz. Anbieter ist Mike Keller, Hubra, Grossfeld 17, 6423 Seewen, Schweiz («Hubra», «wir»).

Sie regeln zwei Verhältnisse:

  • zwischen Hubra und Vereinen, die einen Vereinsbereich betreiben («Verein»), vertreten durch die Person, die den Verein beantragt hat oder ihn verwaltet;
  • zwischen Hubra und Personen mit einem Hubra-Konto («ihr»), z. B. Mitglieder eines Vereins.

Für ein Angebot, das ein Verein mit uns vereinbart, gehen dessen Bedingungen vor. Für die Bearbeitung von Mitgliederdaten gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

2. Hubra-Konto

  • Für ein Konto braucht ihr eine gültige E-Mail-Adresse und müsst mindestens 16 Jahre alt sein oder die Zustimmung eurer Eltern haben.
  • Ein Konto gehört einer Person. Haltet eure Angaben aktuell und eure Zugangsdaten geheim. Wir empfehlen einen Passkey oder die Zwei-Faktor-Anmeldung.
  • Meldet uns sofort, wenn ihr vermutet, dass jemand anderes euer Konto nutzt.
  • Das Konto ist kostenlos. Ihr könnt es jederzeit löschen lassen (siehe Datenschutzerklärung).

3. Vereinsbereich

  • Ein Verein beantragt seinen Bereich über sso.hubra.club. Wir können eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vertrag entsteht, wenn wir den Bereich freischalten.
  • Wer einen Verein beantragt oder verwaltet, bestätigt, dass er dazu vom Verein berechtigt ist.
  • Der Verein bestimmt, wer im Bereich welche Rolle und welche Rechte hat. Er ist für die Inhalte in seinem Bereich verantwortlich und für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung der Daten seiner Mitglieder, insbesondere für deren Information und eine allfällige Einwilligung.
  • Mitglieder treten einem Verein nur über eine Einladung oder eine Beitrittsanfrage bei. Vereine können keine Hubra-Konten anlegen oder ändern.

4. Erlaubte Nutzung

Hubra ist für die Verwaltung von Vereinen gedacht. Nicht erlaubt ist insbesondere:

  • rechtswidrige, ehrverletzende, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte zu speichern oder zu verbreiten;
  • Werbe-Mails oder Spam über Hubra zu versenden, oder Mails an Personen, die keine Beziehung zum Verein haben;
  • die Sicherheit von Hubra zu testen oder zu umgehen, ausser im Rahmen unserer Sicherheitsrichtlinie;
  • Hubra übermässig zu belasten, automatisiert auszulesen oder auf Daten anderer Vereine zuzugreifen;
  • Rechte Dritter zu verletzen, z. B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte.

Bei einem Verstoss können wir Inhalte entfernen und Konten oder Vereinsbereiche sperren. Wenn möglich, informieren wir vorher und geben Gelegenheit, den Verstoss zu beheben.

5. Unsere Leistungen

  • Wir betreiben Hubra auf Servern in Europa, spielen Updates und Sicherheits-Updates ein und erstellen täglich verschlüsselte Backups.
  • Wir entwickeln Hubra laufend weiter. Funktionen können sich ändern. Fallen wesentliche Funktionen weg, die ein Verein nutzt, informieren wir ihn rechtzeitig.
  • Hubra ist in der Pilotphase. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, garantieren aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungen kündigen wir in der App an.
  • Support leisten wir per Mail an [email protected], auf Deutsch und Englisch, in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen.

6. Plugins

Plugins aus dem Hubra-Marktplatz installiert der Verein selbst. Sie sind von uns signiert. Einige Plugins verbinden Hubra mit Diensten Dritter (z. B. Discord oder ein externes Postfach). Für die Nutzung dieser Dienste gelten deren Bedingungen, und der Verein entscheidet, ob er sie verbindet. Einige Plugins können künftig kostenpflichtig sein; der Preis steht dann vor der Installation fest.

7. Preise und Zahlung

Hubra-Konten sind kostenlos. Für Vereinsbereiche gilt der Preis aus dem Angebot, das wir dem Verein machen. Abrechnung jährlich im Voraus, zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Preise in Schweizer Franken; Hubra ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Während der Pilotphase kann die Nutzung vergünstigt oder kostenlos sein. Preisänderungen kündigen wir mindestens zwei Monate im Voraus an; der Verein kann dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

8. Daten

  • Die Daten in einem Vereinsbereich gehören dem Verein. Wir nutzen sie nur, um Hubra für ihn zu betreiben, wie in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beschrieben.
  • Der Verein kann seine Mitgliederliste jederzeit exportieren. Bei Vertragsende helfen wir beim Export weiterer Daten.
  • Backups dienen dem Schutz vor Datenverlust auf unserer Seite. Sie ersetzen keine eigenen Exporte, wenn der Verein Daten länger aufbewahren muss.

9. Haftung

Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, bei kostenpflichtigen Vereinsbereichen auf die Gebühren der letzten zwölf Monate beschränkt. Für Schäden durch Ausfälle, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Dritten), sowie für Inhalte, die Vereine oder Mitglieder speichern, haften wir nicht. Die Haftung für Personenschäden und nach zwingendem Recht bleibt vorbehalten.

10. Dauer und Kündigung

  • Ihr könnt euer Konto jederzeit löschen lassen.
  • Ein Verein kann seinen Bereich auf das Ende jeder Abrechnungsperiode mit 30 Tagen Frist kündigen. Wir können mit einer Frist von drei Monaten kündigen, aus wichtigem Grund (z. B. schwerer Verstoss gegen Ziffer 4 oder Zahlungsverzug trotz Mahnung) fristlos.
  • Nach Vertragsende kann der Verein seine Daten noch 30 Tage exportieren. Danach löschen wir den Vereinsbereich. Aus den Backups verschwinden die Daten spätestens nach sechs Monaten.

11. Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen ändern. Wesentliche Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage im Voraus per Mail oder in der App mit. Wer Hubra danach weiter nutzt, akzeptiert die neue Fassung. Vereine können bis zum Inkrafttreten kündigen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Schwyz, soweit kein zwingender Gerichtsstand gilt, z. B. für Konsumentinnen und Konsumenten.

Stand: Entwurf vom 2. November 2026